Tagesgeld Berlin

23.12.2010

Was ist Private Equity?

von Berliner Geld Blog in Geldanlage

Es gibt viele unterschiedliche Arten, Unternehmen mittels Zufluss von Geldern unter die Arme zu greifen. Eines davon ist als Private Equity bekannt und bildet ein Gegenstück zum Venture Capital – beides jedoch sind Begriffe, die den Kapitalismus prägen wie kaum eine andere Anlagestrategie.

Was ist Private Equity?
Private Equity bedeutet so viel wie eine Beteiligung am Kapital einer Firma. Dies wird deswegen getan, weil sich die Private-Equity-Gesellschaften dadurch eine Beteiligung am Gewinn des Unternehmens verhoffen. Der Geldgeber gibt dem Unternehmen große Summen von Bargeld, im Gegenzug erhält er dafür eine mehr oder weniger stattliche Gewinnbeteiligung – am Ende profitieren auf lange Sicht hoffentlich beide Seiten.
Private Equity ist von den Venture-Capital-Gesellschaften dadurch zu unterscheiden, dass in den allermeisten Fällen nur Unternehmen gestützt werden, die ein niedriges Risikoverhältnis tragen. Ideale Unternehmen sind daher bereits etablierte Firmen, die über Jahre hinweg stabile Gewinne und Geldzuflüsse verzeichnen können. Die Dauer der Beteiligung am Unternehmen beträgt im Regelfall etwa drei bis fünf Jahre, wobei dies von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich ausfällt. Ein Partner für die renditestarke Anlageklasse ist beispielsweise die RWB.

Welche anderen Vorteile bietet Private Equity?
Zusätzlich zur Gewinnbeteiligung hat eine Private-Equity-Gesellschaft außerdem das Recht, das operative Geschäft des Unternehmens zu beeinflussen. Das wird natürlich vor dem Hintergrund der Gewinnmaximierung für die Private-Equity-Gesellschaft durchgeführt. Da außerdem meistens Fremdkapital von Banken, Versicherungen und teilweise auch sehr vermögenden Privatpersonen zum Einsatz kommt, wird das Risiko beim Private Equity weiter gedrückt.
Private Equity ist übrigens noch gar kein so altes Konzept, denn auch im Mutterland des Kapitalismus, den Vereinigten Staaten von Amerika, ist diese Form der Gewinn- und Unternehmensbeteiligung erst seit etwa 20 Jahren verbreitet. In Europa und Deutschland kamen diese Unternehmen auch erst in den letzten Jahren in Fahrt, wobei die Wirtschaftskrise ihnen auch schnell wieder den Wind aus den Segeln genommen hat. Nach einem fast totalen Zusammenbruch sämtlicher erwähnenswerter Private-Equity-Gesellschaften – so gab es etwa im Jahr 2004 noch Unternehmenskäufe im Wert von 294 Milliarden US-$, 2009 waren es nur noch neun Milliarden -, erholt sich Wirtschaftslage und mit ihr die Private-Equity-Unternehmen nun wieder langsam.

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19.11.2010

Kapitalertragssteuer

von Berliner Geld Blog in Kapitalertragssteuer

Mit der Kapitalertragssteuer werden Kapitalerträge versteuert. Bei Kapitalerträgen handelt es sich um Erträge, welche durch das angelegte Kapital entstanden sind. Dazu zählen zum Beispiel die  Dividenden, Zinsen oder auch etwaige Wertsteigerungen. Die einzelnen Kapitalerträge werden als Einkommen gewertet und werden mit einem gesonderten Steuersatz, der Kapitalertragssteuer, versteuert. Dieser Steuersatz liegt im Rahmen der Abgeltungssteuer bei 25 Prozent. In den meisten Fällen wird die Kapitalertragssteuer als Quellensteuer behandelt. Denn das jeweilige Institut für den Kredit wird in der Regel für den Kunden die Steuer an das Finanzamt selbsttätig abführen. Dadurch bleibt es dem Anleger selber erspart, die Abführung für diese Steuer an das Finanzamt vorzunehmen.

Der Freistellungsauftrag zur Kapitalertragssteuer

Private Anleger können durch einen Freistellungsauftrag erreichen, dass die Kapitalertragssteuer nicht mehr von den Kapitalerträgen abgezogen wird. Denn jedem privaten Anleger steht ein Sparerpauschbetrag (früher Sparerfreibetrag) zu, von welchem keine Kapitalertragssteuer gezahlt werden muss. Dieser Sparerpauschbetrag liegt derzeit bei 801 Euro für alleinstehende Anleger und bei 1.602 Euro bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren. Bis zu diesem Betrag müssen Anleger somit keine Kapitalertragssteuer zahlen. Sobald der Freistellungsauftrag dem jeweiligen Kreditinstitut vorliegt, wird dieses die automatische Zahlung der Steuer an das Finanzamt, bis zu dem angegeben Sparerpauschbetrag, einstellen.

Der Freistellungsauftrag muss dabei bei jedem Kreditinstitut beantragt werden. Dieser bezieht sich anschließend auf sämtliche Depots und Konten bei dem Kreditinstitut. Ein Freistellungsauftrag kann somit nicht mehr für einzelne Depots oder Konten erfolgen. Jedoch lässt sich der gesamte Sparerpauschbetrag aufteilen und somit auf die einzelnen Kreditinstitute verteilen, bei denen der Anleger mit Kapitalerträgen rechnet.

Der Freistellungsauftrag gilt jedoch nicht für alle Anlagearten. Davon ausgenommen sind zum Beispiel die Anlagebeträge auf Treuhandkonten, wie zum Beispiel auf Mietkautionskonten, sämtliche Anlagen im Bereich der Tafelgeschäfte (diese werden mit 35% direkt am Bankschalter versteuert) oder auch die Anlagebeträge auf Gemeinschaftskonten wie etwa von Sportvereinen oder Wohnungseigentümergemeinschaften. Zudem sind auch die betrieblichen Kapitalerträge von einer Freistellung ausgeschlossen.

Die NV-Bescheinigung

Neben dem Freistellungsauftrag gibt es für einige Anleger eine weitere Möglichkeit, sich von der Zahlung der Kapitalertragssteuer zu befreien. Bei dieser Möglichkeit handelt es sich um die NV-Bescheinigung, der Nichtveranlagungsbescheinigung. Diese Bescheinigung können alle Anleger beim Finanzamt beantragen, bei welchen abzusehen ist, dass im nächsten Jahr damit zu rechnen ist, dass das Einkommen so gering sein wird, dass keine Einkommensteuer fällig wird. Sobald die NV-Bescheinigung dem Kreditinstitut vorliegt, wird dieses die Kapitalertragssteuer nicht mehr automatisiert an das Finanzamt abführen. Zudem erfolgt in diesem Fall auch keine Auszahlung der Steuer, wenn der Kapitalertrag den Sparerpauschbetrag übersteigt.