Tagesgeld Berlin

26.08.2011

Flexibel sein und zu guten Konditionen sparen

von Berliner Geld Blog in Tagesgeld

Viele nutzen zum Sparen auch heute noch das klassische Sparbuch, das jedoch mehr Nachteile, als Vorteile hat. Man kann z.B. nicht jeden Tag über das gesamte Geld verfügen, sondern muss Kündigungsfristen einhalten und erhält nur sehr geringe Zinsen. Möchte man sein Geld über einen gewissen Zeitraum für eine Anschaffung sparen, bietet sich eher ein Tagesgeldkonto an, das flexibler als ein Sparbuch ist und höhere Zinsen als ein Girokonto bietet. Einzig der Zahlungsverkehr ist mit dem Konto nicht möglich, da es sich einzig um ein Sparkonto handelt, für das keine Kontoführungsgebühren anfallen. (mehr…)


24.08.2011

Sicher, verfügbar, lukrativ – das Tagesgeldkonto

von Berliner Geld Blog in Tagesgeld

Heutzutage, wo Konsumgüter immer teurer werden, ist es wichtig sein Geld gut anzulegen und zu versuchen das maximale an Kapital herauszuholen. Möglichkeiten gibt es viele, doch sind diese entweder sehr riskant, wie zum Beispiel Aktien, Investmentfonds und Wertpapiere, oder es gibt keine Möglichkeit auf das Geld zuzugreifen, wie es beim Sparbuch, Festgeldkonto oder dem Sparbrief üblich ist. (mehr…)


06.05.2011

Gut angelegt

von Berliner Geld Blog in Tagesgeld

Mit Tagesgeld kann man eigentlich nichts falsch machen. Tagesgeld eignet sich vor allem wenn man sein Geld nicht über einen längeren Zeitraum fix binden möchte.
Das Geld ist täglich verfügbar und trotzdem gut verzinst, eine der großen Stärken vom Tagesgeld.

Was aktuell noch für Tagesgeld spricht: Die Zinsen gerade dabei zu steigen, es wäre aktuell nicht ratsam sein Geld zu schlechten Konditionen für mehrere Jahre zu binden. Sie wollen schließlich etwas an den Zinsen verdienen und nicht Ihre Bank. Einen guten Vergleich finden Sie unter www.kreditrechner.or.at. (mehr…)


10.04.2011

Festgeld – Eine feste Größe unter den Geldanlagen

von Berliner Geld Blog in Geldanlage

Eine sehr gute Variante der Geldanlage kann sehr zum Wohl einer langfristigen Finanzplanung gereichen. Insbesondere das Festgeld gehört hierbei zu den beliebtesten und effektivsten Möglichkeiten, Kapital sicher zu vermehren. Doch was ist Festgeld? Wir von Munich-Commercial.de gehen dieser Frage gerne nach, denn sie beschäftigt immer mehr Anleger ganz besonders.

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19.11.2010

Kapitalertragssteuer

von Berliner Geld Blog in Kapitalertragssteuer

Mit der Kapitalertragssteuer werden Kapitalerträge versteuert. Bei Kapitalerträgen handelt es sich um Erträge, welche durch das angelegte Kapital entstanden sind. Dazu zählen zum Beispiel die  Dividenden, Zinsen oder auch etwaige Wertsteigerungen. Die einzelnen Kapitalerträge werden als Einkommen gewertet und werden mit einem gesonderten Steuersatz, der Kapitalertragssteuer, versteuert. Dieser Steuersatz liegt im Rahmen der Abgeltungssteuer bei 25 Prozent. In den meisten Fällen wird die Kapitalertragssteuer als Quellensteuer behandelt. Denn das jeweilige Institut für den Kredit wird in der Regel für den Kunden die Steuer an das Finanzamt selbsttätig abführen. Dadurch bleibt es dem Anleger selber erspart, die Abführung für diese Steuer an das Finanzamt vorzunehmen.

Der Freistellungsauftrag zur Kapitalertragssteuer

Private Anleger können durch einen Freistellungsauftrag erreichen, dass die Kapitalertragssteuer nicht mehr von den Kapitalerträgen abgezogen wird. Denn jedem privaten Anleger steht ein Sparerpauschbetrag (früher Sparerfreibetrag) zu, von welchem keine Kapitalertragssteuer gezahlt werden muss. Dieser Sparerpauschbetrag liegt derzeit bei 801 Euro für alleinstehende Anleger und bei 1.602 Euro bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren. Bis zu diesem Betrag müssen Anleger somit keine Kapitalertragssteuer zahlen. Sobald der Freistellungsauftrag dem jeweiligen Kreditinstitut vorliegt, wird dieses die automatische Zahlung der Steuer an das Finanzamt, bis zu dem angegeben Sparerpauschbetrag, einstellen.

Der Freistellungsauftrag muss dabei bei jedem Kreditinstitut beantragt werden. Dieser bezieht sich anschließend auf sämtliche Depots und Konten bei dem Kreditinstitut. Ein Freistellungsauftrag kann somit nicht mehr für einzelne Depots oder Konten erfolgen. Jedoch lässt sich der gesamte Sparerpauschbetrag aufteilen und somit auf die einzelnen Kreditinstitute verteilen, bei denen der Anleger mit Kapitalerträgen rechnet.

Der Freistellungsauftrag gilt jedoch nicht für alle Anlagearten. Davon ausgenommen sind zum Beispiel die Anlagebeträge auf Treuhandkonten, wie zum Beispiel auf Mietkautionskonten, sämtliche Anlagen im Bereich der Tafelgeschäfte (diese werden mit 35% direkt am Bankschalter versteuert) oder auch die Anlagebeträge auf Gemeinschaftskonten wie etwa von Sportvereinen oder Wohnungseigentümergemeinschaften. Zudem sind auch die betrieblichen Kapitalerträge von einer Freistellung ausgeschlossen.

Die NV-Bescheinigung

Neben dem Freistellungsauftrag gibt es für einige Anleger eine weitere Möglichkeit, sich von der Zahlung der Kapitalertragssteuer zu befreien. Bei dieser Möglichkeit handelt es sich um die NV-Bescheinigung, der Nichtveranlagungsbescheinigung. Diese Bescheinigung können alle Anleger beim Finanzamt beantragen, bei welchen abzusehen ist, dass im nächsten Jahr damit zu rechnen ist, dass das Einkommen so gering sein wird, dass keine Einkommensteuer fällig wird. Sobald die NV-Bescheinigung dem Kreditinstitut vorliegt, wird dieses die Kapitalertragssteuer nicht mehr automatisiert an das Finanzamt abführen. Zudem erfolgt in diesem Fall auch keine Auszahlung der Steuer, wenn der Kapitalertrag den Sparerpauschbetrag übersteigt.